§ 26 VDuG
Teilnahme am Umsetzungsverfahren
📖
↗ Links
An dem Umsetzungsverfahren nehmen alle Verbraucher teil, die ihre Ansprüche wirksam zum Verbandsklageregister angemeldet haben und die ihre Anmeldung nicht wirksam zurückgenommen haben.
Suchhilfen: Verbraucherklage anmelden, Anspruch im Verbandsklageregister, Umsetzungsverfahren teilnehmen, Verbandsklage Verfahren, Verbraucherrechte Durchsetzung, Klage im Verbandsverfahren, melden, setzungsverfahren, fahren, setzung, bandsverfahren