§ 33 VDuG
Schlussrechnung
📖
↗ Links
Der Sachwalter hat dem Gericht bei Beendigung seines Amtes Schlussrechnung zu legen. Die Rechnung einschließlich der Belege muss spätestens einen Monat nach Beendigung des Umsetzungsverfahrens
- 1.
- elektronisch oder auf der Geschäftsstelle des Gerichts eingereicht werden und
- 2.
- zur Einsicht des Unternehmers zur Verfügung stehen.
Suchhilfen: Schlussrechnung einreichen, Rechnung prüfen, Einwendungen gegen Rechnung, Rechnungsfrist einhalten, Schlussrechnung elektronisch übermitteln, Rechnung anerkennen, Rechnungsbelege vorlegen, reichen, wendungen, halten, erkennen, legen