§ 4 VerdStatG
Erhebung der Arbeitsverdienste
↗ Links
(1) Die Erhebung der Arbeitsverdienste wird im Kalenderjahr 2021 einmal für den Berichtsmonat April und ab dem Kalenderjahr 2022 monatlich durchgeführt.
- 1.
- Abschnitt O – Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung,
- 2.
- Abschnitt T – Private Haushalte mit Hauspersonal; Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt,
- 3.
- Abschnitt U – Exterritoriale Organisationen und Körperschaften.
- 1.
- Art der angewandten Vergütungsvereinbarung,
- 2.
- für alle Beschäftigten der Erhebungseinheit jeweils
- a)
- Geschlecht,
- b)
- Geburtsmonat und Geburtsjahr,
- c)
- Staatsangehörigkeit,
- d)
- Monat und Jahr des Eintritts in die Erhebungseinheit, bei Teileinheiten Monat und Jahr des Eintritts in die jeweilige Gesamteinheit,
- e)
- ausgeübte Tätigkeit,
- f)
- höchster Bildungsabschluss,
- g)
- Art des Beschäftigungsverhältnisses,
- h)
- Zahl der bezahlten Arbeitsstunden mit getrennt ausgewiesenen Überstunden,
- i)
- Bruttomonatsverdienst, untergliedert nach Verdienstbestandteilen.
(4) Die Angaben zu den Erhebungsmerkmalen nach Absatz 3 Satz 3 Nummer 1 und 2 Buchstabe a bis g werden nach dem Stand am Ende des Monats erfasst. Die Angaben zu den Erhebungsmerkmalen nach Absatz 3 Satz 3 Nummer 2 Buchstabe h und i werden derart erfasst, dass sie sich auf den gesamten Kalendermonat beziehen.
(5) Alle fünf Jahre, beginnend mit dem Kalenderjahr 2025, werden die Bezeichnungen der angewandten Vergütungsvereinbarungen aller Beschäftigten der jeweiligen Erhebungseinheit nach dem Stand am Ende eines repräsentativen Kalendermonats erfasst. Die Erhebung erfolgt bei höchstens 20 000 der Erhebungseinheiten, bei denen im jeweiligen Kalenderjahr die Haupterhebung durchgeführt wird.
Suchhilfen: Arbeitsverdienst Erhebung, Lohnstatistik monatlich, Verdienstbefragung Unternehmen, Branchenstatistik NACE, Erhebungseinheit Auswahl, Monatliche Lohnbefragung, Statistik Arbeitsverdienste, hebung, dienstbefragung, nehmen