§ 2 VergMindV 2023
Begriffsbestimmung
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Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im pädagogischen Bereich sind solche, die mit der Aus- und Weiterbildung, mit der Vermittlung oder mit der Betreuung von Teilnehmerinnen oder Teilnehmern an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch betraut sind.
Suchhilfen: pädagogische Arbeitskraft, Aus‑ und Weiterbildungspersonal, Betreuung von Teilnehmenden, Lehrkraft in Weiterbildung, Sozialgesetzbuch‑Betreuer, Erzieher im SGB‑II‑III, Weiterbildungs‑Mitarbeiter, Betreuungspersonal in Sozialgesetzbuch, treuung, bildung