§ 4 VersaillerVtrAbkBELGABest
📖
↗ Links
Die Höhe der nach Artikel 12 weiterzuzahlenden Renten bestimmt sich nach den bei Beginn des auf die Wohnsitzverlegung des Berechtigten folgenden Monats geltenden gesetzlichen Vorschriften.
Suchhilfen: Rente nach Wohnsitzwechsel, Rentenfortzahlung bei Umzug, Rentenhöhe bei Wohnortwechsel, Weiterzahlung der Rente, Rentenberechnung nach Umzug, Rentenanspruch bei Wohnsitzverlegung, zahlung