Gesetz über den Versorgungsausgleich
Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 12.5.2021 I 1085
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
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Teil 1 Der Versorgungsausgleich
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Kapitel 2 Ausgleich
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Abschnitt 1 Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich
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Abschnitt 2 Wertausgleich bei der Scheidung
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Unterabschnitt 1 Grundsätze des Wertausgleichs bei der Scheidung
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Unterabschnitt 4 Ausnahmen
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Abschnitt 3 Ausgleichsansprüche nach der Scheidung
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Unterabschnitt 1 Schuldrechtliche Ausgleichszahlungen
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Unterabschnitt 2 Abfindung
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Unterabschnitt 3 Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung
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Abschnitt 4 Härtefälle
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Kapitel 4 Anpassung nach Rechtskraft
- § 32 Anpassungsfähige Anrechte
- § 33 Anpassung wegen Unterhalt
- § 34 Durchführung einer Anpassung wegen Unterhalt
- § 35 Anpassung wegen Invalidität der ausgleichspflichtigen Person oder einer für sie geltenden besonderen Altersgrenze
- § 36 Durchführung einer Anpassung wegen Invalidität der ausgleichspflichtigen Person oder einer für sie geltenden besonderen Altersgrenze
- § 37 Anpassung wegen Tod der ausgleichsberechtigten Person
- § 38 Durchführung einer Anpassung wegen Tod der ausgleichsberechtigten Person
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Teil 2 Wertermittlung
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Kapitel 1 Allgemeine Wertermittlungsvorschriften
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Kapitel 2 Sondervorschriften für bestimmte Versorgungsträger
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Kapitel 3 Korrespondierender Kapitalwert als Hilfsgröße
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Teil 2a Ergänzende Vorschriften
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Teil 3 Übergangsvorschriften
- § 48 Allgemeine Übergangsvorschrift
- § 49 Übergangsvorschrift für Auswirkungen des Versorgungsausgleichs in besonderen Fällen
- § 50 Wiederaufnahme von ausgesetzten Verfahren nach dem Versorgungsausgleichs-Überleitungsgesetz
- § 51 Zulässigkeit einer Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs
- § 52 Durchführung einer Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs
- § 53 Bewertung eines Teilausgleichs bei Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung
- § 54 Weiter anwendbare Übergangsvorschriften des Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts und des Gesetzes über weitere Maßnahmen auf dem Gebiet des Versorgungsausgleichs für Sachverhalte vor dem 1. Juli 1977