§ 15b VerschG

📖

Ist ein Gerichtsstand nach §§ 15, 15a nicht begründet, so ist das Amtsgericht Berlin-Schöneberg zuständig. Dieses Gericht kann die Sache aus wichtigem Grund an ein anderes Gericht abgeben.

Suchhilfen: Gerichtsstand Berlin, Sache an anderes Gericht abgeben, örtliche Gerichtsbarkeit, Verfahren Zuständigkeitswechsel, wichtiger Grund Gerichtszuständigkeit, geben, fahren