§ 15d VerschG

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Ist anzunehmen, daß mehrere Personen infolge desselben Ereignisses verschollen sind, so kann das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz das für alle Todeserklärungen zuständige Gericht bestimmen. Ist der Antrag bei einem hiernach nicht zuständigen Gericht gestellt, so ist er an das zuständige Gericht abzugeben.

Suchhilfen: mehrere Personen verschollen melden, gemeinsame Todeserklärung beantragen, Gericht für Todeserklärung bestimmen, Antrag bei falschem Gericht umleiten, Bundesministerium bestimmt Gericht, Todeserklärung für mehrere Opfer, schollen, antragen, stimmen, leiten