§ 6 VersMeldeV
Zurückweisung von Daten
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Die Bundesanstalt weist Datensätze zurück, die
- 1.
- nicht die nach § 3 vorgeschriebenen Formate einhalten oder
- 2.
- nicht die erforderliche Datenqualität nach § 4 Absatz 1 und 2 aufweisen oder
- 3.
- keine korrekte Unternehmenskennung nach § 5 angeben.
Suchhilfen: Datensatz ablehnen, Ungültige Daten melden, Fehlerhafte Daten einreichen, Unternehmenskennung fehlt, Datenformat nicht korrekt, Zurückgewiesene Daten abrufen, lehnen, reichen, nehmenskennung, rufen