Verordnung über die pauschale Erstattung der Aufwendungen der Träger der Rentenversicherung aufgrund der Übernahme der Versorgungslast für frühere Beamte und vergleichbare Personengruppen im Beitrittsgebiet
Zuletzt geändert durch Art. 57 Abs. 31 G v. 12.12.2019 I 2652
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