(XXXX) VKFVÄndBek 2019
Der Kostensatz nach § 20 Satz 1 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung beträgt mit Wirkung vom 1. Januar 2019 je Mitarbeiterin und Mitarbeiter der gemeinsamen Einrichtungen monatlich 215,69 Euro.
Der Kostensatz nach § 20 Satz 1 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung beträgt mit Wirkung vom 1. Januar 2019 je Mitarbeiterin und Mitarbeiter der gemeinsamen Einrichtungen monatlich 215,69 Euro.