§ 5 VollstrVtrNLDAG ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Ist der Antrag begründet, so ordnet der Vorsitzende die Erteilung der Vollstreckungsklausel an.