§ 6 VSGZustV
Inkrafttreten und Außerkrafttreten
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(1) Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
(2)
Inkrafttreten und Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
(2)