Verordnung zur Durchführung der Verkehrsunternehmensdatei nach dem Güterkraftverkehrsgesetz
Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 5.3.2026 I Nr. 63
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Inhalt
- Eingangsformel
- § 1 Verkehrsunternehmensdatei
- § 2 Zu speichernde Daten
- § 3 Datenübermittlung aus der Verkehrsunternehmensdatei
- § 4 Datenübermittlung an das Bundesamt zum Zwecke der Führung der Verkehrsunternehmensdatei, Datenlöschung
- § 4a Datenübermittlung an das Bundesamt zum Zwecke der Führung der Datei über abgeschlossene Bußgeldverfahren und Datenabruf
- § 4b Verfahren der Datenübermittlung an das Bundesamt zum Zwecke der allgemeinen Risikoeinstufung
- § 5 Auskunft an Behörden
- § 6 Verantwortung für die Datenübermittlung und die Datenrichtigkeit
- § 7 Organisatorische und technische Leitlinien und Maßnahmen
- § 8 Ordnungswidrigkeiten
- § 9 Inkrafttreten
- Schlussformel