§ 3 VWGmbHG ☆ 📖 🔍 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Die Kontrolle über die Gesellschaft auf Grund der Verordnung Nr. 202 der Britischen Militärregierung endet mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes. Datenstand (gesetze-im-internet.de): 6. Mai 2026