§ 109 VwGO ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Über die Zulässigkeit der Klage kann durch Zwischenurteil vorab entschieden werden.