§ 2 VwRehaGSchäV
Gesundheitliche Schädigungen
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Gesundheitliche Schädigungen im Sinne des § 3 Absatz 6 Satz 1 des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes sind folgende gesundheitliche Beeinträchtigungen:
- 1.
- depressive Störungen und
- 2.
- posttraumatische Belastungsstörungen.