Verordnung zur Durchführung der Betriebsratswahlen bei den Postunternehmen
Geändert durch Art. 3 V v. 8.10.2021 I 4640
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Inhalt
- Eingangsformel
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Zweiter Abschnitt Bildung einer eigenen Wählergruppe der Beamtinnen und Beamten
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Dritter Abschnitt Verzicht der Beamtinnen und Beamten auf eine eigene Wählergruppe
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Vierter Abschnitt Schlussbestimmung