Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich.
Die Gesetze und Verordnungen der Länder bleiben unbeschadet der Bestimmungen der Reichsverfassung bis zu einer anderweiten reichsgesetzlichen Regelung in Kraft.
Datenstand (gesetze-im-internet.de): 5. April 2013