Art 1 WGLeistVtrITAG

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Dem in Bonn am 2. Juni 1961 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über Leistungen zugunsten italienischer Staatsangehöriger, die von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen betroffen worden sind, sowie dem dazugehörigen Briefwechsel vom gleichen Tage wird zugestimmt. Der Vertrag und der Briefwechsel werden nachstehend veröffentlicht.

Fußnoten

Art. 1 Kursivdruck: Betr. Inkraftsetzung des Vertrages v. 2.6.1961

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 6. Mai 2026

Suchhilfen: Entschädigung NS‑Opfer Italien, Leistungen für NS‑Verfolgte aus Italien, Wiedergutmachung für italienische Opfer, Italienische NS‑Verfolgungsentschädigung, schädigung, gutmachung