§ 1 WiVwAuflV

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Mit Wirkung vom 1. April 1950 werden folgende Verwaltungsstellen der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes aufgelöst:
1.
Das Büro des Wirtschaftsratesdes Vereinigten Wirtschaftsgebietes
2.
Das Generalsekretariat des Länderratesdes Vereinigten Wirtschaftsgebietes
3.
Die Direktorialkanzlei des Verwaltungsratesdes Vereinigten Wirtschaftsgebietes mit der Außenstelle Berlin
4.
Die Verwaltung für Arbeitdes Vereinigten Wirtschaftsgebietes
5.
Die Verwaltung für Ernährung, Landwirtschaft und Forstendes Vereinigten Wirtschaftsgebietes
6.
Die Verwaltung für Finanzendes Vereinigte Wirtschaftsgebietes
7.
Die Verwaltung für Wirtschaftdes Vereinigten Wirtschaftsgebietes
8.
Das Rechtsamt der Verwaltungdes Vereinigten Wirtschaftsgebietes
9.
Das Amt für Fragen der Heimatvertriebenen.

Geändert durch Art. 303 V v. 29.10.2001 I 2785

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 6. Mai 2026

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