§ 1 WiVwAuflV
Mit Wirkung vom 1. April 1950 werden folgende Verwaltungsstellen der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes aufgelöst:
- 1.
- Das Büro des Wirtschaftsratesdes Vereinigten Wirtschaftsgebietes
- 2.
- Das Generalsekretariat des Länderratesdes Vereinigten Wirtschaftsgebietes
- 3.
- Die Direktorialkanzlei des Verwaltungsratesdes Vereinigten Wirtschaftsgebietes mit der Außenstelle Berlin
- 4.
- Die Verwaltung für Arbeitdes Vereinigten Wirtschaftsgebietes
- 5.
- Die Verwaltung für Ernährung, Landwirtschaft und Forstendes Vereinigten Wirtschaftsgebietes
- 6.
- Die Verwaltung für Finanzendes Vereinigte Wirtschaftsgebietes
- 7.
- Die Verwaltung für Wirtschaftdes Vereinigten Wirtschaftsgebietes
- 8.
- Das Rechtsamt der Verwaltungdes Vereinigten Wirtschaftsgebietes
- 9.
- Das Amt für Fragen der Heimatvertriebenen.
Geändert durch Art. 303 V v. 29.10.2001 I 2785
Datenstand (gesetze-im-internet.de): 6. Mai 2026
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