§ 5 WiVwAuflV
Das Statistische Amt des Vereinigten Wirtschaftsgebietes wird in die Verwaltung des Bundes überführt. Es führt die Bezeichnung "Statistisches Bundesamt".
Geändert durch Art. 303 V v. 29.10.2001 I 2785
Datenstand (gesetze-im-internet.de): 6. Mai 2026