§ 5 WiVwAuflV

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Das Statistische Amt des Vereinigten Wirtschaftsgebietes wird in die Verwaltung des Bundes überführt. Es führt die Bezeichnung "Statistisches Bundesamt".

Geändert durch Art. 303 V v. 29.10.2001 I 2785

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 6. Mai 2026