Werkstätten-Mitwirkungsverordnung
Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 19.6.2023 I Nr. 158
📖 Gesamtes Gesetz am Stück lesen
Inhalt
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
-
Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Errichtung, Zusammensetzung und Aufgaben des Werkstattrats
-
Abschnitt 2 Wahl des Werkstattrats
-
Unterabschnitt 1 Wahlberechtigung und Wählbarkeit; Zeitpunkt der Wahlen
-
Unterabschnitt 2 Vorbereitung der Wahl
- § 13 Bestellung des Wahlvorstandes
- § 14 Aufgaben des Wahlvorstandes
- § 15 Erstellung der Liste der Wahlberechtigten
- § 16 Bekanntmachung der Liste der Wahlberechtigten
- § 17 Einspruch gegen die Liste der Wahlberechtigten
- § 18 Wahlausschreiben
- § 19 Wahlvorschläge
- § 20 Bekanntmachung der Bewerber und Bewerberinnen
-
-
Abschnitt 3 Amtszeit des Werkstattrats
-
Abschnitt 4 Geschäftsführung des Werkstattrats
- § 31 Vorsitz des Werkstattrats
- § 32 Einberufung der Sitzungen
- § 33 Sitzungen des Werkstattrats
- § 34 Beschlüsse des Werkstattrats
- § 35 Sitzungsniederschrift
- § 36 Geschäftsordnung des Werkstattrats
- § 37 Persönliche Rechte und Pflichten der Mitglieder des Werkstattrats
- § 38 Sprechstunden
- § 39 Kosten und Sachaufwand des Werkstattrats
-
Abschnitt 4a Frauenbeauftragte und Stellvertreterinnen
-
Abschnitt 5 Schlussvorschriften