§ 9 WoBerichtsG

Bericht über eine mögliche Erweiterung der Erhebung nach § 3 Absatz 2

📖 🔍

In dem dritten Bericht nach § 8 Absatz 2 wird auf Grundlage der Erkenntnisse aus der Durchführung der Erhebung nach § 3 Absatz 2 sowie der ergänzenden Berichterstattung nach § 8 geprüft, unter welchen Bedingungen eine Erweiterung des Umfangs der Erhebung nach § 3 Absatz 2 erfolgen kann.

Geändert durch Art. 2 G v. 5.12.2022 I 2160

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 6. Mai 2026

Suchhilfen: Erweiterung Erhebung, Bericht mögliche Erweiterung, Erhebung erweitern, Erweiterungsprüfung, Erhebungsumfang ändern, Erweiterung Statistik, Erhebungsbericht prüfen, Erweiterungsbericht, weiterung, hebung, weiterungsprüfung