§ 20 WoBindG Wohnheime ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten nicht für öffentlich geförderte Wohnheime.