Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren
Neugefasst durch Bek. v. 11.1.1995 I 34;
zuletzt geändert durch Art. 24 G v. 23.10.2024 I Nr. 323
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Inhalt
- § 1 Allgemeine Vorschriften
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1. Abschnitt Verwahrung
- § 2 Sonderverwahrung
- § 3 Drittverwahrung
- § 4 Beschränkte Geltendmachung von Pfand- und Zurückbehaltungsrechten
- § 5 Sammelverwahrung
- § 6 Miteigentum am Sammelbestand, Verwaltungsbefugnis des Verwahrers bei der Sammelverwahrung
- § 7 Auslieferungsansprüche des Hinterlegers bei der Sammelverwahrung
- § 8 Ansprüche der Miteigentümer und sonstiger dinglich Berechtigter bei der Sammelverwahrung
- § 9 Beschränkte Geltendmachung von Pfand- und Zurückbehaltungsrechten bei der Sammelverwahrung
- § 9a Sammelurkunde
- § 9b Elektronische Wertpapiere in Sammeleintragung
- § 9c Elektronische Wertpapiere nach ausländischem Recht
- § 10 Tauschverwahrung
- § 11 Umfang der Ermächtigung zur Tauschverwahrung
- § 12 Ermächtigungen zur Verpfändung
- § 12a Verpfändung als Sicherheit für Verbindlichkeiten aus Börsengeschäften
- § 13 Ermächtigung zur Verfügung über das Eigentum
- § 14 Verwahrungsbuch
- § 15 Unregelmäßige Verwahrung, Wertpapierdarlehen
- § 16 Befreiung von Formvorschriften
- § 17 Pfandverwahrung
- § 17a Verfügungen über Wertpapiere
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2. Abschnitt Einkaufskommission
- § 18 Stückeverzeichnis
- § 19 Aussetzung der Übersendung des Stückeverzeichnisses
- § 20 Übersendung des Stückeverzeichnisses auf Verlangen
- § 21 Befugnis zur Aussetzung und Befugnis zur Übersendung auf Verlangen
- § 22 Stückeverzeichnis beim Auslandsgeschäft
- § 23 Befreiung von der Übersendung des Stückeverzeichnisses
- § 24 Erfüllung durch Übertragung von Miteigentum am Sammelbestand
- § 25 Rechte des Kommittenten bei Nichtübersendung des Stückeverzeichnisses
- § 26 Stückeverzeichnis beim Auftrag zum Umtausch und zur Geltendmachung eines Bezugsrechts
- § 27 Verlust des Provisionsanspruchs
- § 28 Unabdingbarkeit der Verpflichtungen des Kommissionärs
- § 29 Verwahrung durch den Kommissionär
- § 30 Beschränkte Geltendmachung von Pfand- und Zurückbehaltungsrechten bei dem Kommissionsgeschäft
- § 31 Eigenhändler, Selbsteintritt
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3. Abschnitt Vorrang im Insolvenzverfahren
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5. Abschnitt Schlußbestimmungen