Verordnung zur Verwaltung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds und zur Übertragung von Aufgaben auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau nach § 20 des Stabilisierungsfondsgesetzes
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Inhalt
- Eingangsformel
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Bestimmung der Entscheidungsorgane
- § 3 Antragsregistrierung
- § 4 Antragsbearbeitung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau
- § 5 Entscheidungsvorschläge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
- § 6 Zusammenarbeit von Finanzagentur und Kreditanstalt für Wiederaufbau
- § 7 Weitere Aufgaben der Kreditanstalt für Wiederaufbau
- § 8 Zusammenarbeit mit Dritten
- § 9 Sonstige Befugnisse des Bundesministeriums der Finanzen
- § 10 Inkrafttreten