§ 3 WWSUVtrAnl VIII ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Der Präsident beruft das Schiedsgericht innerhalb von zwei Wochen nach der Vorlage der Streitigkeit ein.