§ 6 ZKDSG Einziehung ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach § 4 bezieht, können eingezogen werden.