§ 6 ZMediatAusbV

Gleichwertige im Ausland erworbene Qualifikation

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Als zertifizierter Mediator darf sich auch bezeichnen, wer
1.
im Ausland eine Ausbildung zum Mediator im Umfang von mindestens 90 Zeitstunden abgeschlossen hat und
2.
anschließend als Mediator oder Co-Mediator mindestens vier Mediationen durchgeführt hat.