Zollverwaltungsgesetz
Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 8 G v. 20.3.2026 I Nr. 95
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Inhalt
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Teil I Erfassung des Warenverkehrs
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Teil II Erlangung einer zollrechtlichen Bestimmung
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Teil III Befugnisse der Zollverwaltung
- § 10 Zollamtliche Überwachung
- § 10a Zollbedienstete in den Vollzugsbereichen der Zollverwaltung; Befugnisse bei Sicherungs- und Schutzmaßnahmen
- § 11 Datenübermittlung mit dem Ausland sowie an und von über- oder zwischenstaatlichen Stellen
- (XXXX) §§ 11a u. 11b (weggefallen)
- § 11c Datenübermittlung zu Zwecken des Risikomanagements
- § 12 Weiterleitungsbefugnis
- § 12a Überwachung des grenzüberschreitenden Verkehrs mit Barmitteln und gleichgestellten Zahlungsmitteln
- § 12b Befugnisse des Zollfahndungsdienstes bei der Verfolgung der internationalen organisierten Geldwäsche
- § 12c Amtshandlungen von Beamten der Bundespolizei im Zuständigkeitsbereich der Zollverwaltung
- § 12d Amtshandlungen von Zollbediensteten in den Vollzugsbereichen der Zollverwaltung im Zuständigkeitsbereich eines Landes
- § 12e Überwachung des grenzüberschreitenden Verkehrs mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren
- § 13 Verwertung von Waren
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Teil IV Vorschriften für Grundstücke und Bauten im grenznahen Raum
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Teil V Zollverwaltung, Beistandspflichten
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Teil VI Sondervorschriften für Freizonen und andere Teile des Hoheitsgebiets
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Teil VII Sonstige Vorschriften
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Teil VIII Sonstige Ermächtigungen
- § 28 Rechtsverordnungsermächtigungen für Verfahrensregelungen
- § 28a Verfahrensermächtigung für die elektronische Kommunikation
- § 29 Rechtsverordnungsermächtigung für die Anordnung außertariflicher Zollfreiheit
- § 30 Rechtsverordnungsermächtigung für die Anordnung außertariflicher Zollfreiheit zur Förderung der Luft- und Schifffahrt
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Teil IX Bußgeldvorschriften und Einziehung