§ 16 ÖDAPrV

Leitung der Abschlussprüfung

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Die Abschlussprüfung wird unter der Leitung des Vorsitzes vom gesamten Prüfungsausschuss durchgeführt. Dessen unbeschadet können die Abnahme und die abschließende Bewertung von einzelnen Prüfungsleistungen auf Prüferdelegationen, auf zwei Mitglieder des Prüfungsausschusses oder auf zwei Mitglieder einer Prüferdelegation übertragen werden.

Suchhilfen: Abschlussprüfung leiten, Prüfungsausschuss organisieren, Prüferdelegation einsetzen, Bewertung delegieren, Prüfungsleistung abnehmen, Prüfungsvorsitz bestimmen, Prüfungsbewertung übertragen, schlussprüfung, setzen, wertung, nehmen, stimmen, tragen