Verordnung über die Durchführung der Abschlussprüfung in den staatlich anerkannten Ausbildungsberufen des öffentlichen Dienstes
Geändert durch Art. 1 V v. 27.3.2026 I Nr. 105
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Inhalt
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
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Abschnitt 1 Allgemeines
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Abschnitt 2 Abschlussprüfung
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Unterabschnitt 1 Prüfungsausschuss und Prüferdelegation
- § 2 Errichten der Prüfungsausschüsse
- § 3 Zusammensetzung und Berufung der Prüfungsausschüsse
- § 4 Geschäftsführung des Prüfungsausschusses, Einladungen zu den Sitzungen und Sitzungsprotokolle
- § 5 Zusammensetzung der Prüferdelegation
- § 6 Einladungen zu den Sitzungen der Prüferdelegation und Sitzungsprotokolle
- § 7 Ausschluss der Mitwirkung als Mitglied des Prüfungsausschusses oder der Prüferdelegation
- § 8 Verschwiegenheitspflicht
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Unterabschnitt 2 Prüfungstermine und Zulassung zur Abschlussprüfung
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Unterabschnitt 3 Durchführung der Abschlussprüfung
- § 15 Gliederung der Abschlussprüfung
- § 16 Leitung der Abschlussprüfung
- § 17 Prüfungsaufgaben
- § 18 Digitale Durchführung von schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben und digitales Prüfungssystem
- § 19 Nichtöffentlichkeit
- § 20 Nachteilsausgleich
- § 21 Pseudonymisierung der schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben und der praktischen Prüfungsleistungen
- § 22 Aufsicht
- § 23 Ausweispflicht und Belehrung
- § 24 Prüfungsprotokoll
- § 25 Täuschungshandlung
- § 26 Ordnungsverstoß
- § 27 Rücktritt von der Abschlussprüfung
- § 28 Nichtteilnahme an der Erbringung einer Prüfungsleistung
- § 29 Ausschluss von Ausbildern und Ausbilderinnen an der Durchführung
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Unterabschnitt 4 Bewertung der Prüfungsleistungen in der Abschlussprüfung
- § 30 Bewertungsschlüssel
- § 31 Nichtöffentlichkeit bei Beratungen über Bewertungen
- § 32 Ausschluss von der Tätigkeit als Gutachter
- § 33 Ergebnisniederschrift zur Feststellung der Bewertung der Prüfungsleistung
- § 34 Erforderliche Unterlagen für die Beschlussfassung der Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen und zur Feststellung des Gesamtergebnisses der Abschlussprüfung
- § 35 Bekanntgabe von Bewertungen
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Unterabschnitt 6 Feststellung und Beurkundung des Gesamtergebnisses der Abschlussprüfung
- § 40 Zeitpunkt für die Feststellung des Gesamtergebnisses der Abschlussprüfung
- § 41 Mitteilung über Bestehen und Nichtbestehen der Abschlussprüfung
- § 42 Bescheinigung über das Bestehen
- § 43 Prüfungszeugnis
- § 44 Bescheid über die nichtbestandene Abschlussprüfung
- § 45 Einsicht in die Prüfungsunterlagen und in die Ergebnisniederschriften zur Feststellung der Bewertung der Prüfungsleistungen
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Unterabschnitt 7 Wiederholung der Abschlussprüfung
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Abschnitt 3 Prüfung der Zusatzqualifikation
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Abschnitt 4 Schlussbestimmung