§ 37 ÖDAPrV
Zeitpunkt für die mündliche Ergänzungsprüfung
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Die mündliche Ergänzungsprüfung findet frühestens statt, nachdem der Prüfling die mündliche Prüfungsleistung der regulären Abschlussprüfung erbracht hat.
Zeitpunkt für die mündliche Ergänzungsprüfung
Die mündliche Ergänzungsprüfung findet frühestens statt, nachdem der Prüfling die mündliche Prüfungsleistung der regulären Abschlussprüfung erbracht hat.