§ 46 ÖDAPrV
Termin der Wiederholung
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Die Abschlussprüfung kann frühestens zum nächsten Termin für die Abschlussprüfung wiederholt werden.
Termin der Wiederholung
Die Abschlussprüfung kann frühestens zum nächsten Termin für die Abschlussprüfung wiederholt werden.