§ 12a AbwAG
Rechtsbehelfe gegen die Heranziehung
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Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Anforderung der Abgabe haben keine aufschiebende Wirkung. Satz 1 ist auch auf Bescheide anzuwenden, die vor dem 19. Dezember 1984 erlassen worden sind.
Suchhilfen: Anfechtungsklage einlegen, Heranziehung anfechten, Abgabeforderung bestreiten, Rechtsmittel gegen Heranziehung, Heranziehungsbescheid Widerspruch, legen, fechten, gabeforderung, streiten