Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer
Neugefasst durch Bek. v. 18.1.2005 I 114
Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 22.8.2018 I 1327
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Inhalt
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Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
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Zweiter Abschnitt Ermittlung der Schädlichkeit
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Dritter Abschnitt Abgabepflicht
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Vierter Abschnitt Festsetzung, Erhebung und Verwendung der Abgabe
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Fünfter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften; Schlussvorschriften