Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 4 G v. 12.5.2026 I Nr. 137
📖 Gesamtes Gesetz am Stück lesen
Inhalt
- Eingangsformel
-
Abschnitt 1 Zielsetzung
-
Abschnitt 2 Allgemeine Arbeitsbedingungen
-
Abschnitt 3 Tarifvertragliche Arbeitsbedingungen
-
Abschnitt 4 Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche
-
Abschnitt 4a Arbeitsbedingungen im Gewerbe des grenzüberschreitenden Straßentransports von Euro-Bargeld
-
Abschnitt 4b Zusätzliche Arbeitsbedingungen für länger als zwölf Monate im Inland Beschäftigte von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland
-
Abschnitt 5 Zivilrechtliche Durchsetzung
-
Abschnitt 6 Kontrolle und Durchsetzung durch staatliche Behörden
- § 16 Zuständigkeit
- § 17 Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung und anderer Behörden
- § 18 Meldepflicht
- § 19 Erstellen und Bereithalten von Dokumenten
- § 20 Zusammenarbeit der in- und ausländischen Behörden
- § 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge
- § 22 (weggefallen)
- § 23 Bußgeldvorschriften
-
Abschnitt 8 Arbeits- und Sozialrechtliche Beratung
-
Abschnitt 9 Sonderregelungen und Übergangsbestimmungen
-
Unterabschnitt 1 Sonderregelungen für bestimmte Tätigkeiten von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, die bei Arbeitgebern mit Sitz im Ausland beschäftigt sind
-
Unterabschnitt 2 Sonderregelungen für den Straßenverkehrssektor
-
Unterabschnitt 3 Übergangsbestimmungen
-