§ 40 AEntG

Transit

📖

Nicht als im Inland beschäftigt im Sinne des § 36 Absatz 1 gelten Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen eines Arbeitgebers mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums, wenn sie das Inland durchfahren, ohne Güter zu beladen oder zu entladen und ohne Fahrgäste aufzunehmen oder abzusetzen (Transit).

Suchhilfen: Transitfahrer, Durchfahrt ohne Beladung, Kraftfahrer Durchreise, Fahrer ohne Ladung, Grenzübertritt ohne Beladung, Transitregelung, Durchreise im Inland, Fahrer ohne Güter