§ 123 ALG Leistungen an Berechtigte im Ausland ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Bei Leistungen ins Ausland gilt § 41 entsprechend.