§ 87d ALG Waisenrente ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. § 304 Absatz 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch gilt entsprechend.