Verordnung zur Durchführung der steuerlichen Vorschriften des Einkommensteuergesetzes zur Altersvorsorge und zum Rentenbezugsmitteilungsverfahren sowie zum weiteren Datenaustausch mit der zentralen Stelle
Neugefasst durch Bek. v. 28.2.2005 I 487;
zuletzt geändert durch Art. 31 G v. 2.12.2024 I Nr. 387
Änderung durch Art. 8 G v. 26.5.2026 I Nr. 156 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Änderung durch Art. 9 G v. 26.5.2026 I Nr. 156 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
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Inhalt
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Abschnitt 2 Vorschriften zur Altersvorsorge nach § 10a oder Abschnitt XI des Einkommensteuergesetzes
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Unterabschnitt 1 Mitteilungs- und Anzeigepflichten
- § 6 Mitteilungspflichten des Arbeitgebers
- § 7 Besondere Mitteilungspflichten der zuständigen Stelle
- § 8 (weggefallen)
- § 9 Besondere Mitteilungspflicht der Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit
- § 10 Besondere Mitteilungspflichten des Anbieters
- § 11 Anbieterwechsel
- § 12 Besondere Mitteilungspflichten der zentralen Stelle gegenüber dem Anbieter
- § 13 Anzeigepflichten des Zulageberechtigten
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Unterabschnitt 2 Ermittlung, Festsetzung, Auszahlung, Rückforderung und Rückzahlung der Zulagen
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Unterabschnitt 3 Bescheinigungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
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Abschnitt 3 Vorschriften zu Rentenbezugsmitteilungen
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Abschnitt 4 Vorschriften zum weiteren Datenaustausch mit der zentralen Stelle