Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit
Zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 22.12.2025 I Nr. 369
Änderung der Inhaltsübersicht durch Art. 1 Nr. 1 V v. 23.10.2013 I 3882 ist nicht ausführbar, da dieses G keine amtliche Inhaltsübersicht hat
📖 Gesamtes Gesetz am Stück lesen
Inhalt
-
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
-
Zweiter Abschnitt Pflichten des Arbeitgebers
- § 3 Grundpflichten des Arbeitgebers
- § 4 Allgemeine Grundsätze
- § 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
- § 6 Dokumentation
- § 7 Übertragung von Aufgaben
- § 8 Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber
- § 9 Besondere Gefahren
- § 10 Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen
- § 11 Arbeitsmedizinische Vorsorge
- § 12 Unterweisung
- § 13 Verantwortliche Personen
- § 14 Unterrichtung und Anhörung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes
-
Dritter Abschnitt Pflichten und Rechte der Beschäftigten
-
Vierter Abschnitt Verordnungsermächtigungen
-
Fünfter Abschnitt Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie
-
Sechster Abschnitt Schlußvorschriften
- § 21 Zuständige Behörden, Zusammenwirken mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung
- § 22 Befugnisse der zuständigen Behörden
- § 23 Betriebliche Daten, Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Jahresbericht, Bundesfachstelle
- § 24 Ermächtigung zum Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften
- § 24a Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
- § 25 Bußgeldvorschriften
- § 26 Strafvorschriften