§ 3 AromenDV

Lebensmittel, die für Säuglinge bestimmt sind

📖
Die Verwendung von Aromastoffen ist verboten bei der Herstellung
1.
von Säuglingsanfangsnahrung und
2.
von Lebensmitteln, die für Säuglinge im Alter von weniger als sechzehn Wochen bestimmt sind.

Suchhilfen: Aromastoffe in Babynahrung verbieten, Verbot Aromen Säuglingsanfangsnahrung, Zutatenverbot für Säuglingsnahrung, Aromen in Frühmilch nicht erlaubt, Babynahrung ohne Aromastoffe, Aromen in Säuglingsnahrung verboten, bieten, boten