§ 3 AromenDV
Lebensmittel, die für Säuglinge bestimmt sind
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Die Verwendung von Aromastoffen ist verboten bei der Herstellung
- 1.
- von Säuglingsanfangsnahrung und
- 2.
- von Lebensmitteln, die für Säuglinge im Alter von weniger als sechzehn Wochen bestimmt sind.
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