§ 15 ASiG
Ermächtigung zum Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften
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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erläßt mit Zustimmung des Bundesrates allgemeine Verwaltungsvorschriften zu diesem Gesetz und den auf Grund des Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen.
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