§ 32 ATA-OTA-G
Probezeit
📖
↗ Links
(1) Die ersten sechs Monate des Ausbildungsverhältnisses sind die Probezeit.
(2) Die Dauer der Probezeit kann davon abweichen, sofern sich aus tarifvertraglichen Regelungen eine andere Dauer ergibt.
Suchhilfen: Probezeit Tarifvertrag, Probezeit Verkürzung, Probezeit Verlängerung, Ausbildungsbeginn Probezeit, Probezeit sechs Monate, kürzung, längerung