§ 3 AtSMV

Pflichten des Betreibers

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(1) Der Betreiber hat den Sicherheitsbeauftragten bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen und ihm insbesondere, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist, Fach- und Hilfspersonal zur Verfügung zu stellen.

(2) Der Betreiber hat dafür zu sorgen, daß der Sicherheitsbeauftragte die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Informationen erhält und ihm Verwaltungsakte und sonstige Maßnahmen, die seine Aufgaben oder Befugnisse betreffen, zur Kenntnis gegeben werden.

Suchhilfen: Sicherheitsbeauftragten unterstützen, Fachpersonal bereitstellen, Informationspflicht Betreiber, Sicherheitsbeauftragter informieren, Betreiber Pflichten Sicherheit, Hilfspersonal zur Verfügung stellen, Verwaltungsakte mitteilen, stützen, reitstellen, fügung, teilen