§ 2 AUG

Allgemeine gerichtliche Verfahrensvorschriften

📖

Soweit in diesem Gesetz nichts anderes geregelt ist, werden die Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit angewendet.

Suchhilfen: Familienrecht Verfahren, freiwillige Gerichtsbarkeit Regeln, Gerichtliche Abläufe, Verfahrensrechtliche Anwendung, Gesetzliche Verfahrensgrundsätze, fahren, wendung