Inhaltsübersicht AutomAusbV

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Abschnitt 1
Gegenstand,
Dauer und Gliederung der Berufsausbildung

§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2Dauer der Berufsausbildung
§ 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 5Ausbildungsplan
§ 6Schriftlicher Ausbildungsnachweis

Abschnitt 2
Abschlussprüfung
Unterabschnitt 1
Allgemeines

§ 7Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
§ 8Inhalt von Teil 1
§ 9Prüfungsbereiche von Teil 1
§ 10Prüfungsbereich Automatenbetreuung
§ 11Prüfungsbereich Automatenbewirtschaftung
§ 12Inhalt von Teil 2

Unterabschnitt 2
Fachrichtung Automatenmechatronik

§ 13Prüfungsbereiche von Teil 2
§ 14Prüfungsbereich Instandsetzungs- und Wartungstechnik
§ 15Prüfungsbereich Netzwerke und Elektrotechnik
§ 16Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 17Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung

Unterabschnitt 3
Fachrichtung Automatendienstleistung

§ 18Prüfungsbereiche von Teil 2
§ 19Prüfungsbereich Automatenwirtschaft
§ 20Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 21Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung

Abschnitt 3
Weitere Berufsausbildung

§ 22Anrechnung von Ausbildungszeiten

Abschnitt 4
Schlussvorschriften

§ 23Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 24Inkrafttreten

Anlage:
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Automatenfachmann und zur Automatenfachfrau