§ 15 AWPädFortbV

Übergangsregelung

📖

Die Prüfungen zu dem Abschluss „Berufspädagoge/Berufspädagogin für Aus- und Weiterbildung IHK“ können bis zum 31. Dezember 2013 nach den bisherigen Vorschriften zu Ende geführt werden.

Fußnoten

(+++ Zur Anwendung vgl. §§ 1 u. 3 FortbVenÄndV6AnwV +++)

Suchhilfen: Berufspädagoge Prüfung, IHK Abschluss Fortbildung, Berufspädagoge Abschluss, Fortbildungsprüfung nach alter Regelung, bildung, bildungsprüfung